KI-Schulungspflicht? Was ab August gilt und warum es weniger ist, als die Berater dir erzählen

Stand: Juli 2026, aktualisiert am 30. Juli 2026

Update vom 30. Juli 2026 zur KI-Schulungspflicht: Am 27. Juli ist der KI-Omnibus in Kraft getreten, die Verordnung (EU) 2026/1744. Artikel 4 bleibt bestehen, wurde aber entschärft: Du musst Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz deiner Leute zu unterstützen. Garantieren, dass jeder Einzelne ein bestimmtes Niveau erreicht, musst du nicht mehr. Für die Praxis ändert das wenig. Die drei Blöcke weiter unten bleiben genau richtig. Es bestätigt nur, was hier von Anfang an stand.

Seit Monaten stecke ich tief in der Vorschriften-Arbeit. Für ein großes Systemhaus baue ich gerade eine Plattform, mit der das Unternehmen NIS2 in den Griff bekommt, die neue EU-Richtlinie zur IT-Sicherheit. Wer so ein Projekt einmal von innen gesehen hat, weiß, was Regulierung anrichten kann: Rollen, Zuständigkeiten, Prüfprotokolle, Nachweise, Dokumente über Dokumente. Ein Apparat, der ein mittleres Unternehmen viele Monate beschäftigt.

Im gleichen Zug habe ich mir Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung vorgenommen, die Pflicht zur KI-Kompetenz für Betriebe, die KI einsetzen. Verglichen mit NIS2 ist das ein Feuerlöscher neben einem ganzen Löschzug. Umso weniger verstehe ich, was mir in Gesprächen mit Betrieben laufend begegnet: Fast alle nutzen inzwischen KI, oft ohne es groß zu benennen, und fast keiner hat dafür irgendetwas aufgeschrieben. Ab August kann das unangenehm werden. Warum trotzdem kein Grund zur Panik besteht und wie du das Thema mit überschaubarem Aufwand erledigst, zeige ich dir in diesem Beitrag.

Die Kurzfassung, falls du es eilig hast: Was im Netz als KI-Schulungspflicht durch die Gegend geht, steht als Artikel 4 in der KI-Verordnung und gilt dort seit dem 2. Februar 2025. Verlangt sind Maßnahmen für die KI-Kompetenz deiner Leute. Ab dem 2. August 2026 kann die Aufsicht das durchsetzen, in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur. Ein Zertifikat, eine Prüfung oder einen bestimmten Kurs verlangt niemand von dir.

Was sich am 2. August ändert

Zuerst das, was die wenigsten wissen: Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt bereits seit Februar 2025. Die Verordnung verlangt seitdem von jedem Unternehmen, das KI einsetzt, Maßnahmen für die KI-Kompetenz seiner Leute, passend zu ihrer Rolle und zu den Werkzeugen, mit denen sie arbeiten. Das steht seit anderthalb Jahren im Gesetz.

Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit Februar 2025. Neu am 2. August 2026 ist nur eines: Ab dann kann die Aufsicht nachfragen.

Ab diesem Stichtag können die nationalen Aufsichtsbehörden die Einhaltung durchsetzen. In Deutschland übernimmt das die Bundesnetzagentur. Das zuständige Gesetz, das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), hat der Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 10. Juli zugestimmt. Das Gesetz ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten, die Zuständigkeit steht.

Mehr passiert an dem Tag übrigens nicht. Es klingelt kein Prüfer an der Tür, und es verschickt auch niemand automatisch Bescheide. Aber der Zustand „steht im Gesetz, interessiert aber niemanden“ ist ab dann vorbei.

Die ehrliche Einordnung: Es gibt keinen Bußgeldkatalog

Jetzt kommt der Teil, den dir mancher Anbieter von Schulungspaketen ungern erzählt: Für die Pflicht zur KI-Kompetenz gibt es keinen eigenen Bußgeldtatbestand, weder in der KI-Verordnung noch im deutschen Durchführungsgesetz (Stand: Juli 2026). Wer dir mit Millionenstrafen ein Seminar verkaufen will, zitiert Summen aus ganz anderen Kapiteln der Verordnung, die mit deinem Betrieb nichts zu tun haben. Das ist Verkauf über Angst, und davon halte ich nichts.

Die echten Risiken sind leiser, aber real. Da ist zum einen die Aufsicht selbst: Sie kann Auskünfte verlangen und Maßnahmen anordnen. Wer dann nichts vorzeigen kann, hat ein Gespräch vor sich, das er sich hätte sparen können. Zum anderen die Haftung: Wenn ein Mitarbeiter mit einem KI-Werkzeug Schaden anrichtet, etwa Kundendaten in einen öffentlichen Chatbot kippt, steht sofort die Frage im Raum, ob der Betrieb seine Leute angewiesen und geschult hat. Ohne Nachweis stehst du in so einem Fall deutlich schlechter da. Und schließlich die Auftraggeber: Größere Kunden fragen solche Nachweise heute schon ab, so wie sie es beim Datenschutz längst tun. Wer nichts vorlegen kann, fliegt aus dem Rennen, bevor es überhaupt um den Preis geht.

Die KI-Schulungspflicht heißt eigentlich anders

Hier steckt die zweite gute Nachricht. Die Verordnung verlangt kein Zertifikat, keine Prüfung und keinen bestimmten Kurs. Verlangt sind Maßnahmen, die zur Rolle passen. Eine Pflicht, das Ganze zu dokumentieren, steht in Artikel 4 übrigens auch nicht. Aufschreiben solltest du es trotzdem, aber dazu komme ich gleich. Die Buchhalterin, die einmal die Woche einen Text übersetzen lässt, braucht etwas anderes als der Kollege, der täglich Angebote mit KI schreibt.

Das Ganze ist näher an der jährlichen Arbeitsschutz-Unterweisung als an einem Studium. Du erklärst deinen Leuten, was die Werkzeuge können, wo sie danebenliegen, welche Daten tabu sind und wer im Zweifel entscheidet. Du schreibst auf, wer wann dabei war. Damit hast du den Kern dessen erledigt, was das Gesetz von einem kleinen Betrieb erwartet.

Zur Einordnung der Preise am Markt: Beratungshäuser bieten Richtlinien-Pakete zwischen 4.000 und 8.000 Euro an, Selbstlernkurse mit Teilnahmebestätigung liegen bei 29 bis 49 Euro pro Person (Anbieterangaben, Stand Juni 2026). Für einen Betrieb mit fünf bis fünfzig Leuten ist das große Paket in den allermeisten Fällen mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

So gehst du es an: drei Blöcke, ein Nachmittag

Stell dir einen Betrieb mit zwölf Leuten vor. Drei davon nutzen ChatGPT für Angebote und E-Mails, einer lässt sich technische Texte übersetzen, die Chefin probiert gerade ein KI-Werkzeug für die Buchhaltung aus. Alles läuft. Dokumentiert hat nie jemand etwas, und zwei der Konten laufen über private Handys. Genau dieser Betrieb (und er ist die Regel, nicht die Ausnahme) bekommt das Thema in ein paar Stunden sauber:

Block 1: Bestandsaufnahme. Welche KI-Werkzeuge sind im Einsatz, auch die inoffiziellen auf privaten Geräten? Wer nutzt sie wofür? Artikel 4 meint dabei nicht nur deine Angestellten, sondern auch freie Mitarbeiter und Subunternehmer, die in deinem Auftrag mit KI arbeiten. Wer die Buchhaltung an eine Freiberuflerin gibt, hat sie damit auf der Liste. Mehr als eine einfache Tabelle braucht es nicht: Werkzeug, Nutzer, Zweck, Datum.

Block 2: Regeln. Welche Daten dürfen in die Werkzeuge, welche auf keinen Fall? Kundendaten, Personaldaten, Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse gehören auf die Verbotsliste. Dazu: Wer gibt neue Werkzeuge frei, und wer ist Ansprechperson bei Fragen?

Block 3: Schulung und Nachweis. Eine Stunde, in der du die Regeln erklärst und die wichtigsten Grenzen der Werkzeuge zeigst. Danach: Datum, Inhalt, Teilnehmer, Unterschrift. Und ein Wiedervorlage-Datum in einem Jahr, denn die Werkzeuge ändern sich schneller als jede Schulung.

Wenn du dafür eine Vorlage willst: Ich habe das Ganze als ausfüllbare Checkliste aufbereitet, zwei Seiten, zum Ausdrucken oder direkt am Rechner ausfüllen. Trag deine E-Mail-Adresse ein, dann bekommst du sie als PDF: Checkliste kostenlos anfordern

Drei Stolperfallen

„Wir nutzen doch gar keine KI.“ Das höre ich oft, und es stimmt fast nie. Wer Texte übersetzen lässt, ChatGPT auf dem Handy hat oder die KI-Funktionen in seinen Büro-Programmen nutzt, setzt KI ein und fällt unter die Pflicht. Die Bestandsaufnahme aus Block 1 bringt das ans Licht, deshalb steht sie am Anfang.

Schulen ohne aufzuschreiben. Die beste Unterweisung ist wertlos, wenn du sie nicht belegen kannst. Ohne Datum, Inhalt und Teilnehmerliste hast du im entscheidenden Moment nichts in der Hand.

Das Thema für erledigt halten. Am selben 2. August greift die zweite Stufe: die Kennzeichnungspflicht für KI-erzeugte Inhalte. Für die meisten Betriebe ist das kleiner, als es klingt. Wer Angebote mit KI schreibt, ist nicht gemeint. Wer aber fotorealistische KI-Bilder oder KI-Videos im Marketing einsetzt, muss das kenntlich machen. Dazu schreibe ich einen eigenen Beitrag. Wer jetzt sauber dokumentiert, hat dafür schon das Fundament gelegt.

Mein Fazit

Ich verbringe meine Tage gerade mit einem Regulierungs-Projekt, das diesen Namen verdient. Artikel 4 gehört nicht in diese Kategorie. Das ist Hausaufgaben-Niveau: ein Nachmittag, drei Blöcke, ein Ordner. Die eigentliche Gefahr ist nicht die Vorschrift, sondern das Nichtstun, bis ein Kunde, ein Schadensfall oder eine Behörde nachfragt.

Also: Nimm dir die Zeit, geh die Checkliste durch, leg den Ordner an. Danach kannst du das Thema mit gutem Gewissen abhaken, während andere noch auf Panik-Seminare warten.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz auch für kleine Betriebe?
Ja. Artikel 4 gilt für jedes Unternehmen, das KI einsetzt, unabhängig von der Größe. Der Umfang der Maßnahmen richtet sich nach Rolle und Nutzung, nicht nach der Mitarbeiterzahl.

Was hat der KI-Omnibus am 27. Juli 2026 geändert?
Artikel 4 bleibt bestehen, wurde aber entschärft. Betriebe müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer in ihrem Auftrag tätiger Personen zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau je Person muss niemand garantieren.

Droht ein Bußgeld, wenn ich nichts unternehme?
Weder die KI-Verordnung noch das deutsche Durchführungsgesetz sehen für Artikel 4 einen eigenen Bußgeldtatbestand vor (Stand: Juli 2026). Die realen Risiken sind Aufsichtsmaßnahmen, Haftungsfragen im Schadensfall und fehlende Nachweise gegenüber Auftraggebern.

Gilt Artikel 4 auch für freie Mitarbeiter?
Ja. Artikel 4 nennt das Personal und weitere in deinem Auftrag tätige Personen. Freie Mitarbeiter, Subunternehmer und Leiharbeit fallen darunter, sobald sie in deinem Auftrag mit KI arbeiten.

Reicht eine interne Schulung ohne Zertifikat?
Ja. Die Verordnung verlangt keinen Nachweis von außen, sondern Maßnahmen, die zur Rolle passen. Wenn du im Ernstfall belegen willst, dass du etwas getan hast, brauchst du Aufzeichnungen: Datum, Inhalt, Teilnehmer, Unterschrift.

Hinweis: Dieser Beitrag und die Checkliste sind eine Dokumentationshilfe aus der Praxis, keine Rechtsberatung.

Bilder in diesem Beitrag sind KI-generiert.